Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages


1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von deine grafik, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.


1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


1.3.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.


1.4.
Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Print und Media/Grafikdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Angeboten, Aufträgen, Ausschreibungen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.


2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages


2.1.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.


2.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.


3. Urheber- und Nutzungsrechte


3.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der einfachen Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarten Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.


3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

3.3.
Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.


3.4.
Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original nach bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht die Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.


3.5.
Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.


4. Vergütung


4.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungstermins steht der Agentur nach Zahlungserinnerung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von über 10% über dem Basisizinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.


4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
 

4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungen Erstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritter freistellen.


4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 100%.


4.5.
Im Preis sind zwei Korrekturdurchläufe inklusive. Für jede weiter Korrektur wird der Agenturstundensatz von 42,50 EUR/h netto innerhalb der Geschäftszeiten berechnet. Es gelten folgende Geschäftszeiten: Werktags Montag - Freitag 10.00 Uhr - 18.00 Uhr. Für Express- bzw. Terminarbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten sowie an Wochenenden, werden auf den jeweiligen Preis Zuschläge in Höhe von 25% erhoben. Bei Stundenvergütung erhöht sich der Agenturstundensatz auf 80 EUR/h netto. Als Express- bzw. Terminarbeit gelten insbesondere auch Aufträge die während der regulären Geschäftszeiten am folgenden Werktag enden und nicht während der regulären Geschäftszeit zu realisieren sind.


4.6.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Alle Angebote gelten nur bei sofortiger Zusage und anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung. Alle Analysewerte sind nur ungefähr anzusehen, sofern nicht bestimmte Eigenschaften gesondert schriftlich garantiert werden. Dies gilt auch bezüglich der Höchst- und Mindestgrenzen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere Preise Nettopreise ab Werk exklusive der Versendungs- und Verpackungskosten.


4.7.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge werden im Sinne von §19 Abs. 1 UStG als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht berechnet.


5. Zusatzleistungen


5.1.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.


6. Geheimhaltungspflicht der Agentur


6.1.
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich und unter Berücksichtigung der DSVGO, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


7. Pflichten des Kunden


7.1.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.


7.2.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.


8. Gewährleistung und Haftung der Agentur


8.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werbegesetzte verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.


8.2.
Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzeptionen und Entwürfe.


8.3.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie dich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.


9. Verwertungsgesellschaften


9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.


9.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.


10. Leistungen Dritter


10.1.
Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.


10.2.
Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten stets nur annähernd es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist; sie sind so bemessen, dass die Einhaltung bei normalem Geschäftsgang wahrscheinlich ist. Bei Eintritt unverschuldeter Ereignisse, besonders in Fällen der höheren Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), sind wir von der Einhaltung etwaiger Liefertermine entbunden. Im Falle des Lieferverzuges ist eine angemessene Frist zu stellen. Solche Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind wir wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten


11.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, Rohdaten, Korrekturabzügen etc.


12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen


12.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung bzw. mit der schriftlichen Auftragserteilung zu dem vorhergegangenem Angebot in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. die für die Erbringung der erteilten Leistung abgeschlossen. Ist der Vertrag ohne Zeitangabe geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in der Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


13. Streitigkeiten


13.1.
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von dem Kunden und Agentur geteilt


14. Umsatzsteuer


14.1.
Alle unsere Angebote sind freibleibend in Euro, ohne Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer wird nach §19 Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.
 

15. Schlussbestimmungen


15.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.


15.2.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


15.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepubik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Nienburg/Weser.


15.4.
Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG) und der
UN-Verjährungskonventionen.

15.5.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre

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